Diese Seite behandelt unsere Pflichten als Hostingdienst nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA): wie Sie uns rechtswidrige Inhalte melden und wie Sie uns als Nutzerin, Nutzer oder Behörde erreichen.
Myne ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Wir können nicht lesen, was Menschen speichern — wir können es also weder prüfen noch durchsuchen noch eine Meldung durch Hinsehen überprüfen. Wir filtern nicht vorab, und wir könnten es auch nicht, wenn wir es wollten.
Was wir auf eine begründete Meldung hin tun können, betrifft das jeweilige Konto. Nichts in Myne Gespeichertes wird veröffentlicht oder geteilt — es gibt keine Teilen-Funktion, keine öffentlichen Links, keinen Feed —, sodass Material hier über uns kein Publikum erreicht.
Meldungen richten Sie bitte an abuse@myne.md. Der Weg ist ausschließlich elektronisch und steht allen offen — ein Konto ist nicht erforderlich.
Eine Meldung mit den folgenden Angaben können wir bearbeiten. Fehlt die Begründung oder das Kennzeichen, ist eine Bearbeitung in aller Regel unmöglich, weil wir nicht selbst nachsehen können:
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung und teilen Ihnen die getroffene Entscheidung mit, einschließlich ihrer Begründung und der dagegen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe. Beides erfolgt unverzüglich.
Eine Zahl von Tagen sagen wir bewusst nicht zu. Die Verordnung verlangt Unverzüglichkeit statt einer festen Frist, und eine selbst gesetzte Frist, die wir verfehlen könnten, wäre eine schwächere Zusage als jene, der wir tatsächlich unterliegen.
Entscheidungen ergehen ohne automatisierte Verarbeitung. Jede Meldung wird von einem Menschen gelesen.
hello@myne.md, auf Deutsch oder Englisch. Dieser Weg stützt sich nicht ausschließlich auf automatisierte Werkzeuge: Es gibt weder einen Chatbot noch eine automatische Antwort anstelle einer Antwort — ein Mensch liest mit.
legal@myne.md, für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste, auf elektronischem Weg und unmittelbar. Die Verständigung ist auf Deutsch und Englisch möglich.
Für Auskunftsverlangen zu Daten statt zu Inhalten legt die Seite Behördenanfragen dar, was vorhanden ist und was nicht — womit sich ein Verlangen meist schon vor der Abfassung beantwortet.
Art. 17 verpflichtet einen Anbieter, betroffenen Nutzerinnen und Nutzern eine Begründung zu geben, wenn er Inhalte beschränkt oder ein Konto sperrt. Die Vorschrift greift, soweit dem Anbieter die elektronischen Kontaktdaten der betroffenen Person bekannt sind.
Uns liegen keine vor. Die Anmeldung bei Myne erhebt keine E-Mail-Adresse — es gibt kein Feld dafür, und das ist eine gestalterische Festlegung und kein Versäumnis (sie ist es, die ein Konto einer Person nicht zuordenbar macht). Die praktische Folge ist, dass die Benachrichtigungspflicht des Art. 17 keinen Weg hat, über den sie laufen könnte. Wir halten das hier fest, statt den Artikel unerwähnt zu lassen: Wer ihn vermisst, kann eine bewusste bauliche Folge nicht von einer vergessenen Pflicht unterscheiden.
Besteht ausnahmsweise ein Weg — weil jemand mit uns in Kontakt getreten ist —, geben wir die Begründung ab.
Erlangen wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, wird oder wahrscheinlich begangen wird, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, unterrichten wir unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden. In Deutschland ist Adressat das Bundeskriminalamt, über u-entrance.bka.de.
Bei einem verschlüsselten Dienst kann dies nur ausgelöst werden, wenn uns Informationen über einen Weg außerhalb des Dienstes selbst erreichen — eine Meldung, ein Hinweis, eine Nachricht. Von gespeicherten Inhalten können wir keine Kenntnis erlangen, weil wir sie nicht lesen können.
Myne ist ein Hostingdienst im Sinne des DSA, aber keine Online-Plattform: Eine Online-Plattform speichert Informationen und verbreitet sie öffentlich im Auftrag der Nutzerin oder des Nutzers. Myne hat keine Teilen-Funktion, keine öffentlichen Links und keinen Feed — was Sie speichern, erreicht niemanden. Diese Unterscheidung setzt Kapitel III Abschnitt 3 vollständig außer Anwendung (Art. 19 bis 28): kein internes Beschwerdemanagementsystem, keine außergerichtliche Streitbeilegung, keine vertrauenswürdigen Hinweisgeber, keine Maßnahmen gegen missbräuchliche Verwendung, keine Transparenzpflichten zu Werbung und Empfehlungssystemen, keine Vorschriften zum Schutz Minderjähriger.
Der Transparenzbericht nach Art. 15 entfällt ebenfalls, aufgrund der Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Die Artikel 16, 17 und 18 kennen keine Größenausnahme — deshalb stehen sie auf dieser Seite. Alle Hostingdiensteanbieter fallen seit dem 17. Februar 2024 in den Anwendungsbereich, unabhängig von ihrer Größe.
English version: Reporting Illegal Content.